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Bundes­kabinett beschließt Provisions­deckel

Iris Bülow (Redakteurin) // 24.02.2021

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben sich geeinigt: Die Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung sollen einen Deckel erhalten. Dieser soll bei 2,5 Prozent der versicherten Kreditsumme liegen.

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses am Mittwoch erklären die finanzpolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD, Antje Tillmann und Lothar Binding: „Marktuntersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Restschuldversicherungen außerordentlich hohe Abschlussprovisionen zahlen müssen.“ Darauf wolle man reagieren. Mit der gesetzlich angepeilten Obergrenze für Vermittlerprovisionen „werden Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen geschützt“. Die erforderlichen Gesetzesänderungen sollten nun „zügig“ zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.  

Ein erster Referentenentwurf zur Deckelung von Provisionen hatte im vergangenen Jahr noch vorgesehen, auch bei der Vermittlung von Lebensversicherungen einen Provisionsdeckel einzuziehen. Dieser Plan ist in dem Regierungsbeschluss nun nicht mehr enthalten.

Entwarnung für die Vermittlerbranche, die eine Deckelung gerade bei Lebensversicherungen mehrheitlich ablehnt, gibt es dennoch nicht. Aus dem Bundesfinanzministerium, das den neuen Vorschlag ins Kabinett einbrachte, hatte es zuvor geheißen: „Um eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, wurden die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt.“ Man sehe jedoch auch bei Lebensversicherungen nach wie vor Handlungsbedarf.

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