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Klage­erwiderung wegen Beschluss­anfechtung

Die Kläger Frau Dr. Ursula Elisabeth Theissen und Hr. Hubertus Johannes Theissen erwidern die Klage gegen die Miteigentümer der WEG Alpenstraße in Garmisch-Partenkirchen wegen Beschlussanfechtung.

Die Kläger wenden sich mit der Beschlussanfechtung gegen den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen dessen die Wohnungseigentümer einen den jeweils einzelnen Miteigentümern zustehenden Unterlassungsanspruch zur Durchsetzung der gewollten Unterlassung auf den teilrechtsfähigen Verband übertragen haben und sodann dieser teilrechtsfähige Verband vertreten durch die Hausver­walterin zur außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Durchsetzung dieses Unterlassungsanspruchs einen Rechtsanwalt be­auftragt.

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